Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist eine nicht verzichtbare Absicherung für jeden Pferdebesitzer. Das Pferd stellt im Sinne des BGB’s (Bürgerliches Gesetzbuch § 833) ein Gefährdungsrisiko dar und sollte durch eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung wegen unabsichtlicher Schäden abgesichert werden.
Ohne eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung kann dies für den Besitzer eines Pferdes den finanziellen Ruin bedeuten. Die Pferdehaftpflicht übernimmt die Haftung aus versicherten Personen.- Sach- und Vermögensschäden abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.
Denn ganz egal, ob Pferd, Pony oder Esel - eine falsche Reaktion oder unerwartetes Verhalten kann schnell dazu führen, dass fremdes Eigentum beschädigt oder ein Mensch verletzt wird. Als Pferdebesitzer tragen Sie die volle Verantwortung und müssen nach dem BGB für die entstandenen Schäden aufkommen.